Reform des Schiedsrechts

Mit Wirkung vom 1.7.2006 sind in Österreich neue prozessuale Bestimmungen zur Schiedsgerichtsbarkeit in Kraft getreten. Die neuen Bestimmungen wurden als §§ 577 - 618 in die Zivilprozessordnung eingefügt und ersetzen somit die vorhergehenden §§ 577 - 598 der Zivilprozeßordnung a.F., welche nach wie vor für Schiedsverfahren anwendbar sind, die vor dem 1.7.2006 anhängig gemacht wurden.

Als Reaktion auf das neue Schiedsrecht hat das Internationale Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich seine Schiedsordnung (Wiener Regeln) ebenfalls angepasst und erneuert. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf http://www.wko.at/arbitration/

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